Neue Regelung für Osterfeuer sorgt für Überraschung

01.04.2026

In diesem Jahr gelten bei den traditionellen Osterfeuern in Grafschaft neue Vorgaben. Wie die Verwaltung kurzfristig mitteilt, dürfen künftig ausschließlich Bäume und Grünschnitt verbrannt werden, die nachweislich innerhalb der Ortsgrenzen gewachsen sind.

Hintergrund sei eine Anpassung an neue Umwelt- und Herkunftsrichtlinien. Ziel sei es, die „regionale Kreislaufwirtschaft zu stärken und unnötige Transportemissionen zu vermeiden“.

Für viele Bürger hat die Regelung jedoch unerwartete Folgen: Bereits eingesammelte Weihnachtsbäume, die nicht aus heimischem Anbau stammen, dürfen nicht verbrannt werden. Nach erster Prüfung betrifft dies einen Großteil der Bestände.

Allerdings stellt sich nun ein praktisches Problem: Da die Bäume bereits Mitte Januar gesammelt wurden, ist eine eindeutige Zuordnung zu den ursprünglichen Haushalten nicht mehr möglich.

Es ist daher geplant, die betroffenen Bäume nach Ostern im Rahmen eines „Rückverteilungstags“ wieder auszugeben. Alle Betroffenen können sich dabei einen Baum ihrer Wahl mitnehmen. „Wir setzen hier auf Eigenverantwortung“, so ein Sprecher. „Viele erkennen ihren Baum erfahrungsgemäß wieder.“